Die Schulraumplanung ist in der Gemeinde seit Jahren ein zentrales Thema. Der Gemeinderat erkannte, dass es Massnahmen wegen des Zustands der Schulanlagen und des gestiegenen Raumbedarfs braucht, um die veränderten Anforderungen an Lehr- und Lernformen zu erfüllen. Deshalb lancierte er eine strategische Schulraumplanung. Der nächste Schritt besteht in der Entwicklung der Schulanlage Schönau, weil die Gemeinde das Ziel hat, die Oberstufe an einem Ort zusammenzuführen. Sie soll Platz bieten für 22 Klassen mit je rund 21 Schülerinnen und Schülern und für je eine Klasse für besondere Förderung und Integration mit je rund 10 Lernenden.
Auf Basis umfangreicher Standortanalysen und der 2021 verabschiedeten Bildungsstrategie entschied sich der Gemeinderat 2022 für das Modell mit einem Oberstufen-Standort. Heute ist die Oberstufe einheitlich organisiert, aber auf zwei Standorte verteilt und mit der Mittelstufe gemischt. Das angestrebte Modell lässt sich mit der zentral gelegenen und grossen Schulanlage Schönau umsetzen. Zu diesem Ergebnis kam auch eine 2024 durchgeführte Machbarkeitsstudie: Am heutigen Standort Schönau ist eine Zusammenführung der Oberstufenklassen möglich. Konkret: Der Raumbedarf für 24 Klassenzimmer, Gruppen- und Fachräume, zusätzliche Zimmer für Lehrpersonen, Aufenthaltsräume und eine Aula liesse sich in der Schönau grundsätzlich realisieren. Um die baulich und organisatorisch beste Lösung zu finden, wird ein Studienauftrag durchgeführt. Am 14. März 2025 genehmigte der Grosse Gemeinderat einen Verpflichtungskredit für ein qualitätssicherndes Verfahren und die Vorprojektphase von 1'133'600 Franken.
Beim Studienauftrag handelt es sich um ein qualitätssicherndes Verfahren mit mehreren Planerteams, welches eine solide Grundlage für die nachfolgende Projektierung schafft und der Evaluation der besten Lösung dient. Der Auftrag an die Teams ist klar definiert: Gesucht werden Ideen für die Sanierung und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude mit optimaler Flächenausnutzung und der Einhaltung des vorgegebenen Raumprogramms. Die Lösung muss einen optimalen Schulbetrieb ermöglichen, die finanziellen Vorgaben einhalten, auf die Nachbarschaft, das Orts- und Landschaftsbild und die Aussenräume Rücksicht nehmen sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten über den ganzen Lebenszyklus möglichst tief halten.
Für die Schönau I ist eine Totalsanierung vorgesehen (allenfalls ein Ersatzneubau), ebenso für den Spezialtrakt und die Aula, für die Schönau II eine Teilsanierung. Der Unterschied des Sanierungsgrads ist damit zu erklären, dass bei der Schönau II in den vergangenen 20 Jahren zweimal bauliche Massnahmen vorgenommen worden sind: 2005 eine Erweiterung und Sanierung, 2010 eine Fassadensanierung und der Einbau einer neuen Lüftung.
Zu klären ist letztlich die Art und Weise der Total- und Teilsanierungen. Es wird eine Antwort auf die Frage gesucht, ob die Bereitstellung der zusätzlich benötigten Räume und Flächen mittels Anbauten, Aufstockungen oder teilweisen Ersatzneubauten erfolgen soll. Nebst den Gebäuden spielt auch der Aussenraum eine wichtige Rolle für den Schulbetrieb und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler. Damit sich Unterrichts- und weitere Aktivitäten auch draussen durchführen lassen, braucht es genügend schattenspendende Bäume und eine durchwegs hindernisfreie Gestaltung. Deshalb soll die heutige Freiraumqualität gestärkt und der Bezug zum Aussenraum der neuen Sport- und Freizeitanlage gewährleistet werden. Zudem ist im Studienauftrag zu berücksichtigen, dass die Turnhalle bestehen bleibt und die Nutzung erneuerbarer Energien, der Anschluss an bestehende technische Versorgungen und Erschliessungen gewährleistet sind.
In einer Präqualifikation sind aus allen teilnehmenden Teams deren drei für die Teilnahme am Studienauftrag ausgewählt worden. Der Studienauftrag startet am 24. Juni 2025. Das Ziel besteht darin, das Verfahren bis Ende 2025 abzuschliessen und die Resultate Anfang 2026 der Bevölkerung zu präsentieren. Darauf folgt die Überarbeitung des siegreichen Projekts. Diese Überarbeitung gilt als Basis für das Vorprojekt. Den Studienauftrag begleitet ein Beurteilungsgremium, bestehend aus Mitgliedern der Gemeindeverwaltung, der Politik und der Schule sowie aus gemeindeinternen und externen Experten.
Die Zusammenlegung der Oberstufe an einem einzigen Standort birgt viel Potenzial für die Steigerung der ökonomischen Effizienz und der pädagogischen Qualität. Ein zentraler Standort erleichtert beispielsweise die tägliche Organisation und reduziert den Koordinationsaufwand für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen. Zudem werden die vorhandenen Räumlichkeiten besser ausgelastet, was eine wirtschaftlichere Betriebsführung ermöglicht.
Aus den Diskussionen in den Dialogräumen sind zwei Erkenntnisse besonders hervorzuheben. Erstens: Den Quartierschulhäusern wird in der Bevölkerung grosse Bedeutung zugemessen. Zweitens: Das «Herzstück» des Schulraums soll nicht zu gross sein – ein Schul-Campus mit möglichst vielen Kindern, Klassen und Stufen ist für Steffisburg aus pädagogischen Überlegungen nicht passend.
Die Gemeinde Steffisburg führt an insgesamt zehn Standorten (Stand Schuljahr 2025/26) 15 Kindergärten , 43 Klassen der Primarschule zuzüglich je eine Klasse für besondere Förderung und Integration und 20 Klassen der Sekundarstufe I. Die 20 Klassen der Oberstufe (7.bis 9. Klasse) und je eine Klasse für besondere Förderung und Integration verteilen sich derzeit auf zwei Standorte: auf die Oberstufe Schönau und die Oberstufe Zulg. An beiden Standorten befinden sich derzeit zudem eine Primarschule mit je fünf Klassen des 5. und 6. Schuljahres.
Steffisburg verzeichnet 16 500 Einwohnende (Stand: 28. Februar 2025), erstreckt sich über 13,35 Quadratkilometer und ist durch die weitläufige Quartiersentwicklung geprägt. Im Lauf der Jahrzehnte entstanden mehrere Kindergartenstandorte in den jeweiligen Wohnquartieren. Die neun Kindergartenstandorte sind auf fünf Einzugsgebiete zusammengefasst. Die Einzugsgebiete hängen im Kindergarten und in der 1. bis 4. Klasse im Wesentlichen von der Zumutbarkeit der Schulwege ab und variieren teilweise von Jahr zu Jahr. Die Grenzen zwischen den Einzugsgebieten verlaufen nicht starr, sondern eher dynamisch. So hat die Schulleitung die Möglichkeit, mit der Auslegung der Einzugsgebiete auf die schwankende Anzahl an Schülerinnen und Schülern zu reagieren und die Verteilung auf die einzelnen Standorte entsprechend zu steuern. Ab der 5. Klasse verliert das Einzugsgebiet etwas an Bedeutung, weil die Kinder in der Regel mit dem Velo zur Schule fahren. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, dass sie auch an die Primarschulstandorte Schönau und Zulg zugeteilt werden.
Auf Basis der durchgeführten Analysen zu der Entwicklung der Schülerzahlen, dem Zustand der Gebäude, der bestehenden Infrastruktur und der heutigen Nutzung prüfte der Gemeinderat verschiedene Varianten. 2022 fällte er den Grundsatzentscheid, die Oberstufe in der Schönau zusammenzulegen und an den Kindergärten und Primarschule bis zum 4. Schuljahr an den Quartierschulhäusern festzuhalten. Die Anlage Schönau ist gross und zentral gelegen – und deshalb für eine Zusammenlegung der Oberstufe prädestiniert. Dieses Szenario diskutierten verschiedene Anspruchsgruppen in mehreren Dialogräumen. Eine erste Machbarkeitsstudie bestätigte 2024 die Umsetzbarkeit des Vorhabens.
Die Schulanlage besteht aus dem Gebäude Schönau I aus dem Jahr 1959 und dem Schulhaustrakt Schönau II von 1970 inklusive 20-jährigem Anbau. Zusammen mit dem Spezialtrakt und der Aula, beide ebenfalls aus dem Jahr 1970, und der 70-jährigen Turnhalle schaffen die Gebäude in ihrer Mitte einen Freiraum, der als Pausenplatz, aber auch als Parkplatz und Ankunftsort für Autos und Velos dient. Aktuell besuchen die Primarschülerinnen und -schüler das Schulhaus Schönau I. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden mehrheitlich im Schulhaus Schönau II unterrichtet.
Die Gebäudetrakte der Schulanlage sind in die Jahre gekommen - entsprechende bauliche Massnahmen wären ohnehin nötig geworden, unabhängig vom Vorhaben, die Oberstufe zusammenzulegen. Die Räumlichkeiten entsprechen nur noch teilweise den heutigen Anforderungen an einen zeitgerechten Schulbetrieb (Lehrplan 21). Es fehlen ausreichende und zeitgerechte Flächen für individuelle Lern- und Lehrformen und Arbeits- und Aufenthaltsflächen für Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler, die Gebäudekapazität ist aber bereits heute vollständig ausgeschöpft.
Es mangelt namentlich an mehreren Gruppen- und Fachräumen, die im Raumangebot einer zeitgemässen Schule nicht fehlen dürfen. Aktuell führt die Gemeinde 20 Oberstufenklassen, mit der Erweiterung der Schulanlage Schönau wäre Platz für 22 Klassen vorhanden.
Die Unterrichtsmethoden sind heute grundlegend anders als früher. Der Lehrplan 21 verlangt ausreichend Gruppenräume, damit Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zum selbständigen Lernen erhalten. Heutzutage geht es im Unterricht verstärkt um individuelles Lernen, die persönliche Entfaltung spielt eine entscheidende Rolle. Das eigene Tun und Denken benötigen eine andere räumliche Ausgestaltung der Lernumgebungen. Damit es Kindern möglich ist, parallel unterschiedliche Arbeiten zu erledigen, sollten genügend Zimmer zur Verfügung stehen. Im zeitgerechten Unterricht gibt es neben der Wandtafel auch Laptops, Tablets oder Whiteboards. Gruppenräume und gut ausgestattete Fachräume gehören zum heutigen Bildungsstandard.
Die Vorarbeiten zur Schulraumplanung zeigten, dass die fehlenden Räumlichkeiten nur mit einem Erweiterungsbau gewonnen werden können. Dank der soliden Bausubstanz der bestehenden Schulhäuser Schönau I und II werden für die Modernisierung und die Schaffung der notwendigen Schulraumflächen eine Erweiterung und/oder ein Ersatzneubau in Betracht gezogen. Der Schulbetrieb und die schulinternen Abläufe sind nach Möglichkeit zu optimieren. Die Aussenanlagen (Hartbelag, Rasenfläche, Parkplätze für Velos und Autos) sind ebenfalls neu zu konzipieren und dem Endzustand der Gebäude anzupassen. Ein Teilrückbau gewisser Gebäude ist denkbar. Detaillierte Vorschläge soll der Studienauftrag liefern.
Nach der Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Schönau werden alle Klassen der Oberstufe an diesem Standort unterrichtet. Mit der Fertigstellung der Oberstufe Schönau sind die Sanierung und der Umbau der Schulanlage Zulg geplant, die ausschliesslich Primarschulklassen aufnimmt.
Die Planung für die Sanierung der Schulanlage Zulg soll voraussichtlich 2027 starten. Die Planung für die weiteren Schulanlagen folgt entsprechend und wird zum gegebenen Zeitpunkt kommuniziert.
Es liegt im besonderen Interesse der Auftraggeberin als öffentliche Bauherrschaft, dass die Mittel für dieses bedeutende Gemeindeprojekt ressourcenschonend eingesetzt werden.
Massgebend für die Festlegung der Anzahl Klassen sind das Volksschulgesetz (vom 19. März 1992, Stand 1. August 2017), die Volksschulverordnung (vom 10. Januar 2013, Stand 1. August 2013) und die Richtlinien für Schülerzahlen (Stand 1. September 2013). Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben haben kommunale Behörden oder Schulleitungen nur beschränkt Einfluss auf die Klassengrössen und die Anzahl der zu führenden Klassen. Gemäss kantonalen Vorgaben ist folgende Zielgrösse anzustreben: im Kindergarten der Durchschnitt von 18 Kindern pro Klasse und von der 1. bis zur 9. Klasse der Durchschnitt von 21 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. Die Bandbreite der minimalen und maximalen Schülerzahlen pro Klasse liegt bei 15 bis 27 Schülerinnen und Schülern. Der Gemeinderat legt die Anzahl Klassen und die Klassengrössen jährlich fest.
Mit Berücksichtigung der Bauzonenkapazitäten und möglichen Siedlungs-entwicklungen im Einzugsgebiet des Schulraums Steffisburg wäre davon auszugehen, dass die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 weiterhin ansteigen wird. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Schülerinnen und Schülern dementsprechend leicht ansteigt, allerdings mit einem immer kleineren Prozentsatz im Verhältnis zu den Einwohnern.
Der Bedarf an Schulraum ist grundsätzlich anerkannt – davon zeugen die durchwegs erfolgreichen verlaufenen Abstimmungen über Schulprojekte in den vergangenen 20 Jahren.
Die Nachfrage für eine Tagesschule auf der Schulanlage Oberstufe Schönau ist nicht vorhanden. Deshalb ist keine Tagesschule geplant.
Die geplanten Sanierungs- und Umbaumassnahmen der Schulanlage Schönau zu einer Oberstufenschule stellt für die Gemeinde Steffisburg eine wichtige, aber auch grosse Investition in die Zukunft dar. Die Kostenschätzungen aus der Machbarkeitsstudie 2024 prognostizieren eine Gesamtinvestition von rund 35 Millionen Franken inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind in diesem Betrag die Kosten für allfällige Provisorien, Bauherrenleistungen, Verfahrenskosten und mögliche Massnahmen an der Turnhalle. In der heute noch frühen Phase der Planung geht man von einer Kostengenauigkeit von +/- 30 Prozent aus.
Im Finanzplan 2025–2029 sind für das Projekt «Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Oberstufe Schönau» 28,5 Millionen Franken reserviert und im Jahr 2030 zusätzliche 12 Millionen Franken. Je nach Projektentwicklung können sich die Zahlen aus dem Finanzplan jährlich verändern oder zeitlich verschieben.
Nach gründlicher Prüfung und der Ausarbeitung des Finanzplans 2025-2029 hält der Gemeinderat das Projekt für finanziell tragbar. Der Finanzplan sieht keine Steuererhöhung vor, die geplanten Investitionen erhöhen jedoch allenfalls die Verschuldung der Gemeinde.
Steffisburg steht heute finanziell gut da und ist schuldenfrei. Es stehen aber mehrere grosse und teure Schulprojekte an, die die finanzielle Situation der Gemeinde beeinflussen werden.
Solche Vergleiche sind generell schwierig anzustellen, insbesondere in diesem Stadium, noch vor dem Studienauftrag – aber auch generell, weil die eine Schulanlage vielleicht komplett erneuert wird und eine andere womöglich aus dem Bestand heraus saniert wird. Der Gemeinderat von Steffisburg ist bestrebt, die Kosten im massvollen Rahmen zu halten und kein Luxusobjekt zu bauen. Er hat bewusst eine externe, mit Schulhaus-Projekten erfahrene Bauherrenbegleitung mandatiert, weil die Gemeinde kaum Erfahrung mit Schulbau-Projekten dieser Grössenordnung hat.
Auf dem Schönau-Areal sind keine Desinvestitionen von bisherigen Bauten möglich. Die Gemeinde Steffisburg verkauft überdies kein Land, um die Entwicklung des Schönau-Areals zu finanzieren. Der Gemeinderat verfolgt derzeit grundsätzlich die Strategie, dass sie – wenn überhaupt - Land ausschliesslich im Baurecht abgibt und nicht verkauft.
Die Bauphase stellt für den laufenden Schulbetrieb eine grosse Herausforderung dar. Die Arbeiten müssen mit dem Schulbetrieb kompatibel sein. Die mit dem Studienauftrag betrauten Teams haben aufzuzeigen, wie eine eventuelle Etappierung aussehen könnte und ob Provisorien notwendig sind.
Ja, die Bevölkerung wird zum gegebenen Zeitpunkt an der Urne abstimmen: über das Projekt und den Kredit, sobald Klarheit betreffend den Folgekosten herrscht.
Bei der Vorbereitung des Studienauftrags wirkte die Kerngruppe Bildung aktiv mit. Zu den wichtigsten Grundlagen des Projektes zählt das Richtraumprogramm, das von der Kerngruppe Bildung - mit Einbezug beider Oberstufenkollegien - diskutiert, geprüft und ergänzt worden ist. Damit die Projektziele weiterhin bestmöglich erfüllt werden, legt der Gemeinderat Wert darauf, dass in der nachgelagerten Projektierung mit Partizipationsgefässen die Bedürfnisse der verschiedenen Interessensgruppen - insbesondere der Nutzenden - gezielt abgefragt werden und schliesslich in die Planung einfliessen.